Sonderpädagogische Dienste unterstützten die allgemeinen Schulen. Dies geschieht, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungen ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder deutliche Anzeichen dafür vorliegen.

Zunächst ist das Ziel, dass das Kind mit Hilfe von Unterstützungsmaßnahmen dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgend kann.

  • Formen der Unterstützung
  • Beratung der Lehrerinnen und Lehrer (und Eltern)
  • Klärung des Förderbedarfs
  • Gemeinsame Förderplanung
  • Sonderp. Förderung des Schülers (nur in sehr geringem Umfang möglich)
  • Klärung außerschulischer Unterstützungsmaßnahmen
  • Systembezogene/ Themenbezogene Beratung

Vorgehensweise

  • Schule stellt dazu einen Antrag. Schildern Sie bitte genau die Problematik und geben Sie bisherige Fördermaßnahmen an.
  • Einverständnis der Eltern ist notwendig.

Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Staatlichen Schulamt Freiburg

Ansprechpartnerin

Monika Könen, Leitung Sonderpädagogischer Dienst


Hochfirstschule

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und Geistige Entwicklung

Wilhelm-Sutter-Straße 32
79822 Titisee-Neustadt

Telefon: 07651 9726474

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