Die Gestaltung von Übergängen ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir begleiten unsere Schüler*innen dabei, passende nächste Schritte zu gestalten – innerhalb der Schulzeit sowie beim Übergang in weiterführende Bildung oder ins Berufsleben. Ziel ist dabei immer eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

 

Übergänge während der Schulzeit

Je nach individueller Entwicklung ist eine Rückschulung an eine allgemeine Schule möglich. Schüler*innen wechseln dabei von unserem SBBZ an eine Grundschule oder Werkrealschule oder von einem Förderschwerpunkt in einen anderen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Im Förderschwerpunkt Sprache ist eine Rückschulung an die Grundschule auch bereits vor dem Ende der Klasse 4 möglich.

Im Förderschwerpunkt Lernen sind Übergänge an die Grund- oder Werkrealschule individuell bis Klasse 9 möglich.

 

Übergänge nach der Schulzeit bei uns

Die Anschlussmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Förderschwerpunkt:

 

Sprache: Nach Klasse 4 wechseln die Schüler*innen in der Regel auf eine weiterführende Schule.

 

Lernen: Nach Klasse 9 erfolgt in der Regel der Übergang in das Kooperative AVD-K (Vorbereitung Arbeit und Beruf) an einer beruflichen Schule. Dort besteht die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss zu erwerben. Auch der Übergang an ein BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) ist ein möglicher Weg.

 

Geistige Entwicklung: In der Berufsschulstufe (Klassen 10–12) steht die Vorbereitung auf das Arbeitsleben im Mittelpunkt. Übergänge erfolgen individuell – in den ersten Arbeitsmarkt, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder in weitere unterstützende Maßnahmen.

 

Wir begleiten alle Übergänge eng und arbeiten dabei mit Eltern, weiterführenden Schulen sowie außerschulischen Partnern zusammen.


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